Betäubungsmittelstrafrecht
Der Umgang mit Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG) ist mit einer Ausnahme in Deutschland grundsätzlich strafbar. Gerade in Bayern verfolgen die Ermittlungsbehörden Verstöße gegen das BTMG sehr streng. Hier zahlt es sich aus, einen auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts erfahrenen Verteidiger einzuschalten. Dies gilt gerade auch für Verstöße gegen das BTMG in Verbindung mit dem Straßenverkehr. Hier drohen vor allem Folgen in Bezug auf die Fahrerlaubnis.